Seit dem 1. Juli 2009 kann die Arthrose des Kniegelenkes (Gonarthrose) als Berufskrankheit geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich durch die Arbeit ausgelöst wurde. Für die Anerkennung muss der Betroffene 13 000 Stunden kniebelastende Tätigkeiten nachweisen können.

